Reinigung nach einer ToBRFV-Infektion

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Reinigung und Hygiene sind kritische Prozesse nach einer ToBRFV-Infektion*

 

Es ist bekannt, dass ToBRFV auf organischen Resten, die an Oberflächen haften, länger infektiös ist. Es wurde auch festgestellt, dass Abwasser und Abwassersilos in infizierten Gewächshäusern mit ToBRFV kontaminiert sind. Stellen Sie daher sicher, dass diese Bereiche ordnungsgemäß gereinigt werden. Lesen Sie vor der Verwendung immer die Gebrauchsanweisung Ihrer Reinigungsstoffe und -methoden und befolgen Sie alle Anweisungen.

Das empfohlene Reinigungsintervall beträgt mindestens 3,5 bis 4 Wochen.

Kreuzkontamination von Materialien/Bereichen verhindern.

Fokuspunkte:

 

  • Pflanzenentfernung

  • Reinigung der Abflussrohre und des Abflusssilos

  • Innenreinigung von Gewächshäusern und des gesamten Inventars, Betriebsgebäuden, Kantinen und Büros

  • Neuanfang: Starten Sie Ihre Pflanzen mit erhöhten Hygienemaßnahmen

*Diese Empfehlungen sollten als ein Bezugspunkt betrachtet werden und nicht die individuelle Bewertung solcher Branchenrichtlinien und Best Practices, sowie die professionelle Meinung relevanter Experten zur Bewertung spezifischer Umstände, ersetzen.

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Alle Informationen über Bayer IR-ToBRFV-Tomatensorten spiegeln Tests und Kenntnisse zum Zeitpunkt der Produkteinführung wider. Bayer teilt auf Anfrage verfügbare Daten zu Leistung, Saatgutbehandlung und Nachweis mit, soweit gesetzlich zulässig, und der Anbauer hat diese vertraulich zu behandeln. Resistenz wird durch den Virenstatus zum Zeitpunkt der Einführung definiert und kann mit fortschreitenden Erkenntnissen aktualisiert werden; dieser Haftungsausschluss gilt durch eine solche Aktualisierung als geändert, sobald darüber kommuniziert wird. Der Anbauer ist für die Beurteilung der örtlichen Eignung verantwortlich und erkennt an, dass Anbaupraktiken die Resistenz beeinflussen können, wofür Bayer nicht haftet. Die einzige Gewährleistung von Bayer ist die Etikettkonformität bei Versand; alle anderen Gewährleistungen werden ausgeschlossen und die Haftung ist auf eine Erstattung bis zum Saatgutpreis beschränkt. Der Anbauer darf keine hierin bereitgestellten Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bayer weitergeben und stellt Bayer für alle Verluste infolge einer unbefugten Weitergabe, auch durch Dritte, frei und schadlos.

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