P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P261: Einatmen von Staub/Dampf vermeiden. P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264: Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P308+311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P302+350: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.P304+341: BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P402: An einem trockenen Ort aufbewahren.P501: Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern.) SPe 5: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. SPe 6: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Saatgut beseitigt werden.
AT1: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Eine Nachbeizung des behandelten Saatgutes ist nicht zulässig. Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen. Behandeltes Saatgut nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
AT2: Max. Saatgut kg/ ha
Gemüseerbsen / Futtererbse 180
Gartenbohne / Stangenbohne 150
CH1: Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden.
CH2: SPe 2: Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
DE1: Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. DE2: Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden. DE3: Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof-und Straßenabläufe sowie Regen-und Abwasserkanäle. DE4: Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden. DE5: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen. DE6: Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der “Liste der abdriftmindernden Sägeräte” des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).
DE7: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes.
DE8. (Maxim XL/Zuckermais) Maximaler Mittelaufwand 31,25 ml/ha (entsprechend maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha).
DE9: (Wakil XL) Maximaler Mittelaufwand 560 g/ha (entsprechend maximal 2,8 dt Saatgut pro ha). Maximaler Mittelaufwand 200 g/ha (entsprechend 3,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn). D10: Die Aussaat des behandelten Saatgutes darf nur mit mechanischen Sägeräten erfolgen. D11: (Force 20 CS) Speisezwiebel: maximal 3,5 Saatguteinheiten pro ha; Möhre: maximal 2 Saatguteinheiten pro ha.
DE12: Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen.
DE10: Maxim 480 FS: Max. Körner pro ha
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl 70.000
Rosenkohl, Blumenkohl 45.000
Möhre 2.000.000
Speisezwiebel, Perlzwiebel 25.000.000
Schalotte 2.000.000
Speisezwiebel 4.000.000
Gemüsefenchel 120.000
Melone 9.000
Wassermelone 8.000
Garten-Kürbis 13.600
Gurke 35.000
Tomate 40.000
Aubergine 36.500
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) 30.000
Salate 110.000