Sicherheitsanwendungshinweise

Der Schutz dieses Saatgutes erfolgte entsprechend dem abgestimmten Qualitätsstandard. Zu Ihrer eigenen

Sicherheit und der der Umwelt sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Allgemein: Behandeltes Saatgut darf nicht verzehrt, verarbeitet oder verfüttert werden. Es ist von Kindern, Nutz- und Wildtieren

fernzuhalten. Saatgutsäcke müssen vorsichtig gehandhabt werden. Kontakt über Haut und Atemwege ist zu vermeiden. Während der

Handhabung des Saatgutes und der Gerätereinigung ist geeignete Schutzkleidung zu tragen. Hände und nackte Hautstellen sind vor dem

Essen und nach der Arbeit zu waschen. Verschüttetes Saatgut ist zu Entfernen. Behandeltes Saatgut ist von Oberflächen-wasser fernzuhalten.

Vor der Saat: Beim Öffnen der Saatgutsäcke und Füllen der Sämaschine ist die Entwicklung von Staub zu vermeiden. Staub vom Boden der

Saatgutsäcke darf nicht in die Sämaschine gefüllt werden. Behandeltes Saatgut darf nicht mit zusätzlichen Produkten behandelt werden.

Bei der Saat: Bei Verwendung einer pneumatischen Sämaschine, ist der Staub des behandelten Saatgutes mit Hilfe von

Deflektoren zum Boden hin bzw. in den Boden zu leiten. Beim Säen ist die empfohlene Saatdichte einzuhalten. Zum Schutz von

Vögeln und Säuge– tieren ist das Saatgut mit Erde abzudecken, auch am Ende der Reihe.

Nach der Saat: Leere Säcke oder übrig gebliebenes behandeltes Saatgut darf nicht in der Umwelt verbleiben sondern

ist entsprechend lokaler Vorgaben zu entsorgen. Es ist sicherzustellen, dass übrig gebliebenes Saat– gut in die Originalsäcke

zurückgegeben wird und leere Säcke nicht für andere Zwecke benutzt werden.

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P261: Einatmen von Staub/Dampf vermeiden. P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P264: Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P308+311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P302+350: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.P304+341: BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P402: An einem trockenen Ort aufbewahren.P501: Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern.) SPe 5: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. SPe 6: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Saatgut beseitigt werden.

AT1: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Eine Nachbeizung des behandelten Saatgutes ist nicht zulässig. Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen. Behandeltes Saatgut nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.

AT2: Max. Saatgut kg/ ha

Gemüseerbsen / Futtererbse 180

Gartenbohne / Stangenbohne 150

CH1: Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden.

CH2: SPe 2: Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.

DE1: Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. DE2: Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden. DE3: Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof-und Straßenabläufe sowie Regen-und Abwasserkanäle. DE4: Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden. DE5: Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen. DE6: Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der “Liste der abdriftmindernden Sägeräte” des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). 

DE7: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes. 

DE8. (Maxim XL/Zuckermais) Maximaler Mittelaufwand 31,25 ml/ha (entsprechend maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha). 

DE9: (Wakil XL) Maximaler Mittelaufwand 560 g/ha (entsprechend maximal 2,8 dt Saatgut pro ha). Maximaler Mittelaufwand 200 g/ha (entsprechend 3,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 100.000 Korn). D10: Die Aussaat des behandelten Saatgutes darf nur mit mechanischen Sägeräten erfolgen. D11: (Force 20 CS) Speisezwiebel: maximal 3,5 Saatguteinheiten pro ha; Möhre: maximal 2 Saatguteinheiten pro ha.

DE12: Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen.

DE10: Maxim 480 FS: Max. Körner pro ha

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl 70.000

Rosenkohl, Blumenkohl 45.000

Möhre 2.000.000

Speisezwiebel, Perlzwiebel 25.000.000

Schalotte 2.000.000

Speisezwiebel 4.000.000

Gemüsefenchel 120.000

Melone 9.000

Wassermelone 8.000

Garten-Kürbis 13.600

Gurke 35.000

Tomate 40.000

Aubergine 36.500

Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) 30.000

Salate 110.000

GARANTIE UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Das Unternehmen sichert zu, dass das Saatgut in diesem Paket den Standardvorschriften des Unternehmens in Bezug auf Spezifikationen und Beschriftung entspricht. ZU DEM AUSMASS, ZU DEM DIES GEMÄSS DEN ZUTREFFENDEN GESETZEN ZULÄSSIG IST, (I) BESTREITET DAS UNTERNEHMEN HIERMIT DIE ABGABE JEDWEDER AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN BEZÜGLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE. ES GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN BEZÜGLICH DER ERTRAGSLEISTUNG ODER KRANKHEITSFREIHEIT DER PFLANZEN (SELBST WENN SAMENBÜRTIG); UND (II) DIE GESAMTHAFTUNG DES UNTERNEHMENS BEZÜGLICH DIESES SAATGUTS – GLEICHGÜLTIG, WIE SICH EINE SOLCHE HAFTUNG ERGEBEN MAG – IST AUF DEN FÜR DAS SAATGUT BEZAHLTEN KAUFPREIS BESCHRÄNKT. DAS UNTERNEHMEN HAFTET DEM KÄUFER GEGENÜBER FÜR KEINERLEI INDIREKTE, KONKRETE, BEI DER VERTRAGSERFÜLLUNG ENTSTANDENE ODER IN FOLGE ENTSTANDENE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, GLEICHGÜLTIG, OB DIESE VERLUSTE ODER SCHÄDEN AUF GRUND VON VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER DES VERSTOSSES GEGEN GESETZLICHE PFLICHTEN), FALSCHDARSTELLUNG ODER ANDERWEITIG GELTEND GEMACHT WERDEN. Ansprüche im Zusammenhang mit einer hierin ausdrücklich gewährten Garantie sind dem Unternehmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach ihrer Bekanntwerdung anzuzeigen. Ansprüche, die zu einer Zeit angezeigt werden, zu der das Unternehmen dieses Saatgut oder die aus ihm entstehenden Feldfrüchte nicht mehr physisch inspizieren oder untersuchen kann, gelten diesen Bestimmungen zufolge als nicht angemessen angezeigt.

NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN: MIT DER ANNAHME DES MITGELIEFERTEN SAATGUTS ODER DER ÖFFNUNG DIESES PAKETS BESTÄTIGT DER NUTZER, DASS ER NACHFOLGENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HAT, UND DASS ER ZUSTIMMT, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN. Dem Nutzer wird eine beschränkte Lizenz auf die Rechte geistigen Eigentums bezüglich des Saatguts erteilt, wobei der Nutzer zustimmt, das Saatgut ausschließlich für den Anbau eines einzelnen Nutzgewächses für Nahrungsmittel-, Futtermittel- oder Verarbeitungszwecke zu verwenden. Andere Formen der Verwendung sind NICHT gestattet.

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